AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Verkauf
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zum Verkauf von Produkten zwischen der Boote-Donautal GmbH, Giselastraße 37, 93309 Kelheim, vertreten durch Benedikt Wimmer, Telefonnummer: 09441 18 19 766, E-Mail: info@boote-donautal.de, (nachfolgend „Anbieter“) und den Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher gem. § 13 BGB als auch an Unternehmer gem. § 14 BGB.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Anbieter der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Der Anbieter verkauft verschiedene Produkte im Bereich Boote und Zubehör.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung der Produkte auf der Webseite des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
(2) Der Kunde bestellt beim Anbieter ein entsprechendes Produkt. Diese Bestellung nimmt der Anbieter durch eine Bestätigung an.
(3) Der Anbieter sendet dem Kunden daraufhin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in der die Bestellung nochmals aufgeführt wird und die die Kunden über die Funktion „Drucken“ ausdrucken können. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Verkäufer zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird den Kunden der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) vom Verkäufer auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Endpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und etwaiger Versandkosten. Versandkosten werden dem Kunden im Bestellvorgang und in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.
(2) Wenn der Verkäufer die Bestellung durch Teillieferungen erfüllt, entstehen dem Kunden nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Kunden, werden für jede Teillieferung Versandkosten berechnet.
(3) Für reine Bestellware ist eine vollständige Anzahlung in Höhe von 100 % des Kaufpreises einschließlich der Versandkosten erforderlich. Diese Anzahlung ist unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig.
(4) Bei umfangreicheren Aufträgen, die auch Arbeitsleistungen beinhalten, ist eine Anzahlung in Höhe von etwa 50 % des Gesamtkaufpreises fällig. Der Anbieter teilt dies dem Kunden bei Vertragsschluss mit. Diese Anzahlung ist ebenfalls nach Erhalt der entsprechenden Auftragsbestätigung zu leisten. Der verbleibende Betrag ist bei Übergabe der fertigen Ware fällig.
(5) Die Restzahlung kann bei Übergabe der Ware in bar oder per Kartenzahlung erfolgen. Alternativ kann der Restbetrag auch vorab per Überweisung beglichen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Herausgabe der Ware auf Rechnung nicht möglich ist. Die vollständige Begleichung des offenen Betrags ist eine zwingende Voraussetzung für die Übergabe der Ware an den Kunden.
(6) Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(7) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Anbieter ist zudem berechtigt, nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu veräußern. Der Kunde verpflichtet sich, alle durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten, wie Mahngebühren und Inkassokosten, zu tragen.
(8) Der Anbieter behält sich vor, im Falle eines Zahlungsverzugs weitere Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.
(9) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden sämtliche Forderungen des Anbieters aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden sofort fällig. Der Anbieter ist berechtigt, für ausstehende Zahlungen Sicherheiten zu verlangen oder bestehende Sicherheiten zu verwerten.
§ 4 Lieferbedingungen
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kunde ist verpflichtet, eine korrekte und vollständige Lieferadresse anzugeben. Änderungen der Lieferadresse sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(3) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung keine Exemplare der vom Kunden ausgewählten Ware verfügbar, so teilt der Verkäufer dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist die Ware dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Verkäufer von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
(4) Ist die vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Ware nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Verkäufer dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.
(5) Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Zugang zu den Lieferstellen frei und ohne Hindernisse ist. Für erschwerte Zugänge, Wartezeiten oder Sonderzustellungen können Zusatzkosten entstehen, die im Angebot oder nach Aufwand berechnet werden. Der Anbieter wird den Kunden vor der Durchführung der Lieferung über die entstehenden Kosten informieren. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter über mögliche erschwerte Zugänge oder Sonderzustellungen im Voraus zu informieren. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung haftet der Kunde für alle daraus entstehenden zusätzlichen Kosten und Verzögerungen.
(6) Bei Unternehmern erfolgt die Lieferung auf Gefahr des Kunden, sobald die Ware das Lager des Anbieters verlässt. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder einen von diesem bestimmten Empfänger über. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
(7) Die Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sollte der Anbieter die Lieferfrist aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten können, wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren und eine neue, angemessene Lieferfrist mitteilen.
(8) Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare und unverschuldete Umstände, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und deren Auswirkungen. Der Anbieter wird den Kunden über den Eintritt und das Ende solcher Umstände unverzüglich in Kenntnis setzen. Sollte die Behinderung länger als drei Monate dauern, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(9) Sollte der Anbieter in Lieferverzug geraten, kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten, sofern die Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfolgt ist. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter hat den Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(10)Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Der Anbieter behält sich die Einrede des nicht erfüllten Vertrages vor.
(11) Der Anbieter ist berechtigt, die Lieferung von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn nach Abschluss des Vertrages Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird.
(12) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung auf offensichtliche Transportschäden zu überprüfen und solche Schäden unverzüglich dem Anbieter und dem Transportunternehmen anzuzeigen. Verborgene Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
(13) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Verkäufer liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: EU-weit, außer Schweiz.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Anbieter das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle im Rahmen des Kaufvertrages gelieferten Waren. Bei Zahlungsverzug des Verbrauchers ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern. Der Verbraucher ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und bis zum Eigentumsübergang ausreichend gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung zu versichern. Versicherungsansprüche hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware werden hiermit an den Anbieter abgetreten.
(2) Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Anbieter das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit der Anbieter Forderungen gegenüber dem Unternehmer in laufende Rechnung bucht (Kontokorrentvorbehalt). Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Unternehmer tritt dem Anbieter bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Unternehmer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Anbieters, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Anbieter, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und alle erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter jederzeit Zugang zu der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu gewähren und den Standort der Ware auf Verlangen mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch den Anbieter liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Anbieter hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware ist der Anbieter zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(5) Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.
§ 6 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Anbieter gewährleistet, dass die verkaufte Ware bei Übergabe an den Kunden frei von Sach- und Rechtsmängeln ist und den vertraglich vereinbarten Beschaffenheiten entspricht.
(2) Bei Verträgen mit Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist für verkaufte Ware auf 12 Monate ab Lieferung der Ware beschränkt. Diese Frist gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche aus grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
(3) Bei Mängeln hat der Kunde zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Der Kunde kann nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Der Anbieter kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, d. h. ist sie unmöglich, wird sie verweigert oder verzögert sie sich unzumutbar, oder führt sie nicht zur Beseitigung des Mangels, so kann der Kunde nach seiner Wahl eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.
(5) Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder vornehmen lässt und dadurch der Mangel verursacht wird oder die Mangelbeseitigung erheblich erschwert wird. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass die Änderungen oder Reparaturen den Mangel nicht verursacht haben und die Mangelbeseitigung nicht erheblich erschwert haben.
(6) Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung, mangelnde Pflege, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, natürliche Abnutzung, äußere Einflüsse oder vom Kunden zu vertretende Beschädigungen entstanden sind.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden die durch unberechtigte Mängelrügen entstandenen Kosten, insbesondere Prüf- und Transportkosten, in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Mängelrüge erhoben hat.
(8) Die gesetzlichen Regelungen über die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bleiben unberührt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem vorstehenden Absatz (1) gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(2) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Wenn der Kunde Unternehmer ist, gilt zusätzlich zu Absatz (1) und (2), dass Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, sofern sie nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
(4) Im Falle von Datenverlust haftet der Anbieter nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(5) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
(6) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den vorstehenden Absätzen gelten nicht für Ansprüche, die aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels durch den Anbieter entstanden sind, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware durch den Kunden entstanden sind. Ebenso haftet der Anbieter nicht für Schäden, die durch äußere Einflüsse oder vom Kunden zu vertretende Beschädigungen entstanden sind.
(8) Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, solche Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Kunden verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Urheberrechte
Der Verkäufer hat an allen Bildern, Filme und Texten, die auf seiner Webseite veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Anbieter erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachtet der Anbieter die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Im Übrigen die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Anbieters unter folgendem Link: https://www.boote-donautal.de/unternehmen/datenschutz/
§ 11 Widerrufsrecht
(1) Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Anbieter bei Verbrauchern auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter:https://www.boote-donautal.de/unternehmen/widerrufsbelehrung/
(2) Ist der Kunde ein Unternehmer, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.